Alles, was sie als mandant wissen müssen
Neuerungen im Lohn 2025
Überblick zu den Änderungen - für Details einfach runterscrollen
Philippe Bellan-Payrault Geschäftsführer und Leiter des Kompetenzzentrums DIE Ärzteberater & Leiter des Bereichs Lohn
NeueLohnpreisliste 2025
Ab diesem Jahr gibt es eine neue Lohnpreisliste bei DIE Mittelstandsberater. Mit der Veränderung der bisherigen Preissturktur werden wir dem technischen Fortschritt gerecht und berücksichtigen auch die Mandatsgröße in unserer Abrechnung.
Ihre stetige Ansprechpartnerin
Annabell Weichselsdorfer
Steuerfachangestellte I Bereich Lohn
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Ab 01.01.2025 neuer Tarifvertrag für MFA
Zum 1. Januar 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Dieser bringt für die Beschäftigten einige wichtige Verbesserungen mit sich:
Tarifgehaltserhöhung: Das Gehalt für MFA steigt um 3,85 %.
Höhere Ausbildungsvergütung: Auch Auszubildende profitieren von der Anpassung. Die Vergütung beträgt ab dem 01.01.2025:
1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 01.01.2026 wird die Ausbildungsvergütung jeweils um 50 Euro angehoben und liegt dann bei 1.050, 1.150 und 1.250 Euro.
Wichtiger Hinweis: Mitarbeiter, die den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die entsprechende Bescheinigung einzureichen.
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Neue Einkommensgrenze für Elterngeld ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die insbesondere für Eltern von Bedeutung sind: Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird angepasst. Diese Änderung wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen und betrifft eine Vielzahl von Familien in Deutschland.
Was ändert sich konkret? Die bisherige Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld lag bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Ab dem kommenden Jahr wird diese Grenze auf 150.000 Euro abgesenkt – und zwar einheitlich für alle Eltern, unabhängig vom Familienstand.
Warum diese Anpassung? Das Bundesfamilienministerium begründet die Maßnahme mit einer notwendigen Haushaltskonsolidierung und einer gezielteren Förderung von Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Nach Angaben der Regierung soll dadurch eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel sichergestellt werden.
Was bedeutet das für Familien? Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen die neue Grenze von 150.000 Euro überschreitet, haben ab 2025 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für viele Familien, insbesondere Doppelverdiener mit hohen Einkommen, bedeutet dies eine spürbare Veränderung ihrer finanziellen Planung in der Elternzeit.
Tipps zur Vorbereitung auf die Änderung Frühe Planung: Eltern, die aktuell oder künftig von der neuen Einkommensgrenze betroffen sind, sollten rechtzeitig ihre finanzielle Planung überdenken.
Steuerliche Beratung: Eine professionelle Beratung kann helfen, mögliche Gestaltungsspielräume zu identifizieren.
Alternativen nutzen: Es gibt weitere staatliche Unterstützungen und Programme, die für Familien hilfreich sein können.

Fazit Die neue Einkommensgrenze für das Elterngeld stellt eine wesentliche Änderung dar, die für viele Eltern relevant ist. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den finanziellen Rahmenbedingungen während der Elternzeit auseinanderzusetzen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Dies ist eine wichtige Nachricht für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, um die Lohnuntergrenze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
Wie hoch ist der neue Mindestlohn? Ab 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung bedeutet für viele Arbeitnehmer eine deutliche Verbesserung ihres Einkommens und soll gleichzeitig die Kaufkraft stärken.
Wer ist betroffen? Die Anhebung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen. Ausnahmen gelten weiterhin für bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Praktikanten im Rahmen eines Pflichtpraktikums sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung? Für Arbeitnehmer: Die Erhöhung bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung, insbesondere für Beschäftigte in Branchen mit traditionell niedrigeren Löhnen.
Für Arbeitgeber: Unternehmen sollten die Lohnanpassung rechtzeitig in ihre Personal- und Kostenplanung integrieren, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Warum wird der Mindestlohn angehoben? Die Erhöhung des Mindestlohns zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Lebensbedingungen von Geringverdienern zu verbessern. Sie ist zudem ein Signal für eine stärkere soziale Absicherung in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten.

Tipps für Unternehmen Prüfen Sie Ihre Lohnstruktur: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten ab 2025 mindestens 12,82 Euro pro Stunde erhalten.
Kommunikation mit Mitarbeitern: Informieren Sie Ihre Belegschaft rechtzeitig über die bevorstehende Anpassung.
Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie unsere Expertise, um die Änderungen reibungslos in Ihre Lohnabrechnung zu übernehmen.
Fazit Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ab 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung eines fairen Einkommens für Arbeitnehmer und stellt zugleich Unternehmen vor neue Herausforderungen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei, die notwendigen Anpassungen zu planen und erfolgreich umzusetzen.
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Anhebung der Minijobgrenze 2025
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.
Mit diesen Änderungen bleibt der Minijob trotz gestiegener Löhne attraktiv und sozialversicherungsfrei. Unternehmen sollten frühzeitig planen, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
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Verpflichtende Abfrage der Versicherungsnummer
Ab dem 1. Januar 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsnummer bei neuen Mitarbeitern direkt bei der Einstellung abzufragen. Diese Neuerung soll das Meldewesen vereinfachen und die Datenqualität verbessern.
Was ist zu beachten? Mitarbeiter müssen ihre Versicherungsnummer bereitstellen.
Die Regelung erleichtert die Beitragsberechnung und sorgt für mehr Effizienz. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung.
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Neue Sachbezugswerte 2025
Zum 1. Januar 2025 treten neue Sachbezugswerte in Kraft. Diese Werte, die für die Bewertung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten sowie Unterkunft gelten, werden jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Wichtige Änderungen:
Der monatliche Wert für Verpflegung steigt auf 288 Euro (vorher 270 Euro). Der Wert für Unterkunft wird auf 270 Euro angehoben (vorher 250 Euro).
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Arbeitgeber müssen die neuen Werte ab 2025 bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für Mahlzeiten und Unterkunft berücksichtigen. Arbeitnehmer profitieren von einer transparenten Bewertung ihrer Sachleistungen.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Abrechnungsprozesse rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass die neuen Werte korrekt angewendet werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei.
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Mindestvergütung für Azubis ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Mindestvergütung für Auszubildende. Diese wird für das erste Ausbildungsjahr auf 700 Euro pro Monat angehoben. In den folgenden Ausbildungsjahren steigen die Vergütungen prozentual weiter an.
Details zur Mindestvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 700 Euro 2. Ausbildungsjahr: 770 Euro 3. Ausbildungsjahr: 850 Euro 4. Ausbildungsjahr (falls vorhanden): 940 Euro
Was bedeutet das für Unternehmen? Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Vergütungsgrenzen einzuhalten und diese in bestehende sowie neue Ausbildungsverhältnisse zu integrieren. Die Anpassung soll die Attraktivität der Ausbildung steigern und jungen Menschen bessere Perspektiven bieten. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie rechtzeitig die Vergütungsstruktur in Ihrem Unternehmen und passen Sie diese an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Bei Fragen oder zur Umsetzung der Änderungen unterstützen wir Sie gerne.
Wir begleiten Sie steuerlich und unternehmerisch ins 22. Jahrhundert!
Kontakt
Nadine Geis
Customer Happiness