Neuerungen im Lohn 2025
Alles, was sie als mandant wissen mĂ¼ssen
Ăœberblick zu den Ă„nderungen - fĂ¼r Details einfach runterscrollen
Philippe Bellan-Payrault GeschäftsfĂ¼hrer und Leiter des Kompetenzzentrums DIE Ă„rzteberater & Leiter des Bereichs Lohn
NeueLohnpreisliste 2025
Ab diesem Jahr gibt es eine neue Lohnpreisliste bei DIE Mittelstandsberater. Mit der Veränderung der bisherigen Preissturktur werden wir dem technischen Fortschritt gerecht und berĂ¼cksichtigen auch die MandatsgrĂ¶ĂŸe in unserer Abrechnung.
Ihre stetige Ansprechpartnerin
Annabell Weichselsdorfer
Steuerfachangestellte I Bereich Lohn
1
Ab 01.01.2025 neuer Tarifvertrag fĂ¼r MFA
Zum 1. Januar 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag fĂ¼r Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Dieser bringt fĂ¼r die Beschäftigten einige wichtige Verbesserungen mit sich:
Tarifgehaltserhöhung: Das Gehalt fĂ¼r MFA steigt um 3,85 %.
Höhere AusbildungsvergĂ¼tung: Auch Auszubildende profitieren von der Anpassung. Die VergĂ¼tung beträgt ab dem 01.01.2025:
1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 01.01.2026 wird die AusbildungsvergĂ¼tung jeweils um 50 Euro angehoben und liegt dann bei 1.050, 1.150 und 1.250 Euro.
Wichtiger Hinweis: Mitarbeiter, die den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die entsprechende Bescheinigung einzureichen.
2
Neue Einkommensgrenze fĂ¼r Elterngeld ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die insbesondere fĂ¼r Eltern von Bedeutung sind: Die Einkommensgrenze fĂ¼r den Bezug von Elterngeld wird angepasst. Diese Ă„nderung wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen und betrifft eine Vielzahl von Familien in Deutschland.
Was ändert sich konkret? Die bisherige Einkommensgrenze fĂ¼r den Bezug von Elterngeld lag bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro fĂ¼r Paare und 250.000 Euro fĂ¼r Alleinerziehende. Ab dem kommenden Jahr wird diese Grenze auf 150.000 Euro abgesenkt – und zwar einheitlich fĂ¼r alle Eltern, unabhängig vom Familienstand.
Warum diese Anpassung? Das Bundesfamilienministerium begrĂ¼ndet die MaĂŸnahme mit einer notwendigen Haushaltskonsolidierung und einer gezielteren Förderung von Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Nach Angaben der Regierung soll dadurch eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel sichergestellt werden.
Was bedeutet das fĂ¼r Familien? Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen die neue Grenze von 150.000 Euro Ă¼berschreitet, haben ab 2025 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. FĂ¼r viele Familien, insbesondere Doppelverdiener mit hohen Einkommen, bedeutet dies eine spĂ¼rbare Veränderung ihrer finanziellen Planung in der Elternzeit.
Tipps zur Vorbereitung auf die Ă„nderung FrĂ¼he Planung: Eltern, die aktuell oder kĂ¼nftig von der neuen Einkommensgrenze betroffen sind, sollten rechtzeitig ihre finanzielle Planung Ă¼berdenken.
Steuerliche Beratung: Eine professionelle Beratung kann helfen, mögliche Gestaltungsspielräume zu identifizieren.
Alternativen nutzen: Es gibt weitere staatliche UnterstĂ¼tzungen und Programme, die fĂ¼r Familien hilfreich sein können.

Fazit Die neue Einkommensgrenze fĂ¼r das Elterngeld stellt eine wesentliche Ă„nderung dar, die fĂ¼r viele Eltern relevant ist. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, sich frĂ¼hzeitig mit den finanziellen Rahmenbedingungen während der Elternzeit auseinanderzusetzen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die bestmögliche Lösung fĂ¼r Sie zu finden.
3
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Dies ist eine wichtige Nachricht fĂ¼r Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaĂŸen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, um die Lohnuntergrenze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
Wie hoch ist der neue Mindestlohn? Ab 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung bedeutet fĂ¼r viele Arbeitnehmer eine deutliche Verbesserung ihres Einkommens und soll gleichzeitig die Kaufkraft stärken.
Wer ist betroffen? Die Anhebung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen. Ausnahmen gelten weiterhin fĂ¼r bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Praktikanten im Rahmen eines Pflichtpraktikums sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung? FĂ¼r Arbeitnehmer: Die Erhöhung bedeutet eine spĂ¼rbare finanzielle Entlastung, insbesondere fĂ¼r Beschäftigte in Branchen mit traditionell niedrigeren Löhnen.
FĂ¼r Arbeitgeber: Unternehmen sollten die Lohnanpassung rechtzeitig in ihre Personal- und Kostenplanung integrieren, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Warum wird der Mindestlohn angehoben? Die Erhöhung des Mindestlohns zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Lebensbedingungen von Geringverdienern zu verbessern. Sie ist zudem ein Signal fĂ¼r eine stärkere soziale Absicherung in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten.

Tipps fĂ¼r Unternehmen PrĂ¼fen Sie Ihre Lohnstruktur: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten ab 2025 mindestens 12,82 Euro pro Stunde erhalten.
Kommunikation mit Mitarbeitern: Informieren Sie Ihre Belegschaft rechtzeitig Ă¼ber die bevorstehende Anpassung.
Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie unsere Expertise, um die Ă„nderungen reibungslos in Ihre Lohnabrechnung zu Ă¼bernehmen.
Fazit Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ab 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung eines fairen Einkommens fĂ¼r Arbeitnehmer und stellt zugleich Unternehmen vor neue Herausforderungen. Unsere Kanzlei unterstĂ¼tzt Sie gerne dabei, die notwendigen Anpassungen zu planen und erfolgreich umzusetzen.
4
Anhebung der Minijobgrenze 2025
Die Verdienstgrenze fĂ¼r Minijobs wird von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.
Mit diesen Ă„nderungen bleibt der Minijob trotz gestiegener Löhne attraktiv und sozialversicherungsfrei. Unternehmen sollten frĂ¼hzeitig planen, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
5
Verpflichtende Abfrage der Versicherungsnummer
Ab dem 1. Januar 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsnummer bei neuen Mitarbeitern direkt bei der Einstellung abzufragen. Diese Neuerung soll das Meldewesen vereinfachen und die Datenqualität verbessern.
Was ist zu beachten? Mitarbeiter mĂ¼ssen ihre Versicherungsnummer bereitstellen.
Die Regelung erleichtert die Beitragsberechnung und sorgt fĂ¼r mehr Effizienz. Unsere Kanzlei unterstĂ¼tzt Sie gerne bei der Umsetzung.
6
Neue Sachbezugswerte 2025
Zum 1. Januar 2025 treten neue Sachbezugswerte in Kraft. Diese Werte, die fĂ¼r die Bewertung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten sowie Unterkunft gelten, werden jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Wichtige Änderungen:
Der monatliche Wert fĂ¼r Verpflegung steigt auf 288 Euro (vorher 270 Euro). Der Wert fĂ¼r Unterkunft wird auf 270 Euro angehoben (vorher 250 Euro).
Was bedeutet das fĂ¼r Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Arbeitgeber mĂ¼ssen die neuen Werte ab 2025 bei der Berechnung des geldwerten Vorteils fĂ¼r Mahlzeiten und Unterkunft berĂ¼cksichtigen. Arbeitnehmer profitieren von einer transparenten Bewertung ihrer Sachleistungen.
Unsere Empfehlung: PrĂ¼fen Sie Ihre Abrechnungsprozesse rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass die neuen Werte korrekt angewendet werden. Unsere Kanzlei unterstĂ¼tzt Sie gerne dabei.
7
MindestvergĂ¼tung fĂ¼r Azubis ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue MindestvergĂ¼tung fĂ¼r Auszubildende. Diese wird fĂ¼r das erste Ausbildungsjahr auf 700 Euro pro Monat angehoben. In den folgenden Ausbildungsjahren steigen die VergĂ¼tungen prozentual weiter an.
Details zur MindestvergĂ¼tung:
1. Ausbildungsjahr: 700 Euro 2. Ausbildungsjahr: 770 Euro 3. Ausbildungsjahr: 850 Euro 4. Ausbildungsjahr (falls vorhanden): 940 Euro
Was bedeutet das fĂ¼r Unternehmen? Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen VergĂ¼tungsgrenzen einzuhalten und diese in bestehende sowie neue Ausbildungsverhältnisse zu integrieren. Die Anpassung soll die Attraktivität der Ausbildung steigern und jungen Menschen bessere Perspektiven bieten. Unsere Empfehlung: PrĂ¼fen Sie rechtzeitig die VergĂ¼tungsstruktur in Ihrem Unternehmen und passen Sie diese an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Bei Fragen oder zur Umsetzung der Ă„nderungen unterstĂ¼tzen wir Sie gerne.
Wir begleiten Sie steuerlich und unternehmerisch ins 22. Jahrhundert!
Kontakt
Nadine Geis
Customer Happiness